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Monate lang hat man sich den Kopf zerrissen und mit dem Partner gestritten. Letztendlich hat man sich ein Herz gefasst und sich dazu entschlossen: Die Scheidung. Aber wie läuft das eigentlich?
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Erste Phase: Die Trennung
Um einen Scheidungsantrag einreichen zu können, muss man vorerst ein Jahr lang getrennt sein. Man lebt eine Zeit lang auseinander, man sieht sich nicht mehr jeden Tag und man bekommt etwas Abstand voneinander. Hier kann man sich die Zeit nehmen zu versuchen die Probleme in der Ehe zu lösen und ihr eine zweite Chance zu geben. Wenn jedoch während des Trennungsjahres klar wird, dass das nicht möglich ist, geht man zur Scheidung über.
Was für eine Art von Scheidung machen Sie durch?
Eine Scheidung kommt immer vor Gericht, genauer dem Familiengericht. Dort reicht der Anwalt des scheidungswilligen Ehepartners den Scheidungsantrag ein, dieser wird dann durch das Familiengericht an den anderen Ehepartner zugestellt. Dieser kann ihn annehmen oder ablehnen. Dadurch ergeben zwei verschiedene Arten der Scheidung: Die einvernehmliche und die streitige Scheidung. Abhängig von der Art, müssen andere Maßnahmen getroffen werden.
Einvernehmliche Scheidung
Jeder Scheidungsprozess hat seine eigenen Probleme und Streitpunkte. Bei einer einvernehmlichen Scheidung jedoch müssen beide Parteien sich in wichtigen Punkten einig sein. Zu diesen zählen: Unterhalt, Aufteilung des Hausrats, Umgangsrecht und die Übernahme der Ehewohnung. In diesen Fall benötigen beide Partner nur einen Anwalt, was natürlich Kosten spart. Auch der Scheidungstermin kann relativ schnell feststehen, wenn alle wichtigen Punkte schon geklärt sind.
Streitige Scheidung
Lehnt der andere Ehepartner den Scheidungsantrag ab? Können sich die beiden Partner nicht über die wichtigen Punkte einig werden? Hier ist für beide Parteien jeweils ein eigener Anwalt vonnöten, der sie im Gericht vertritt, denn es handelt sich um eine streitige Scheidung. Dieses Verfahren kann länger dauern als das der Einvernehmlichen. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Gegebenenfalls müssen ein oder mehrere Aspekte vor Gericht geklärt werden. Im Falle, dass ein Partner der Scheidung überhaupt nicht zustimmt, kann es bis zu drei Jahre dauern, um die Ehe gegen dessen Willen zu annullieren.
Der Scheidungstermin
Jedes Scheidungsverfahren endet mit einem gerichtlichen Scheidungstermin, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Der Scheidungsantrag wird vorgelesen, beide Partner werden nochmals zu ihrer Ehe befragt und alle wichtigen Punkte werden offiziell protokolliert und beschlossen. Nach Ende der Anhörung wird der Scheidungsbeschluss vorgetragen, mit welchem auch der Scheidungsablauf beendet ist.
Fazit: Scheidung – kein leichtes Vorhaben
Egal, ob eine Scheidung streitig oder einvernehmlich auseinander geht: Der Scheidungsprozess ist immer ein emotionaler und einschneidender Schritt für alle Beteiligten. Schließlich war man einst glücklich verliebt und versucht daher respektvoll miteinander umzugehen und bei fundamentalen Aspekten Kompromisse einzugehen. So haben beide die Möglichkeit einen neuen Lebensabschnitt zu starten.
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